Ausflüge & Tauchen

1.Tauch-, Schnorchel- und Bootsausflugspersonal

  • Das Personal wird regelmäßig zu Covid-19-Symptomen und  Präventivmaßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr geschult.
  • Tägliche Temperaturmessungen des gesamten Personals mit Logbüchern zu Überwachungszwecken.
  • Alle Mitarbeiter tragen Masken und Handschuhe. Dies gilt für jene Mitarbeiter, die für die Reinigung, die Küche, die Ladestationen und die Wartung der Flaschen und der Tauchausrüstung zuständig sind, sowie für jene, die für die Reinigung der Mietausrüstung verantwortlich sind.
  • Verringerung des Personalbestands zur Gewährleistung geschützter Betriebsabläufe.
  • Mitarbeiter dürfen alle 60 Tage Urlaub nehmen.
  • Jeder Mitarbeiter, der Symptome zeigt, muss die Anlage verlassen.

2- Empfangsbereich für Tauch-, Schnorchel- und Bootsausflüge

  • Desinfektionsmittel, Handdesinfektionsmittel sowie Stifte zur einmaligen Nutzung sind im gesamten Zentrum, in den Einrichtungen und im Empfangsbereich erhältlich.
  • Leitlinien für Präventivmaßnahmen sind in mehreren Sprachen verfügbar.
  • Mitarbeitern, die nicht direkt am Betrieb beteiligt sind, ist es untersagt, das Zentrum oder die Einrichtung zu betreten oder sich dort aufzuhalten.
  • Den Gästen wird nahegelegt, Kredit-/Debitkarten für Transaktionen einzusetzen, um den Austausch von Bargeld zu minimieren.
  • Soziale Distanz von mindestens zwei Metern zwischen Tischen und mindestens einem Meter in Schulungsräumen
  • Stark frequentierte Bereiche und Berührungspunkte werden den ganzen Tag über regelmäßig desinfiziert
  • Führen und Überwachen eines Logbuchs mit den Daten aller Safariteilnehmer

 3- Bedingungen für die Reinigung und Sterilisierung von Geräten für Tauch-, Schnorchel-, Freitauch- und weitere Meeresaktivitäten

  • Sterilisation der Ausrüstung: Atemregler – Gesichtsmaske und Schnorchel – BCD-Schwimmgerät – Tauchanzug werden zur Verdünnung in eine 10%ige Chlorbleichlösung getaucht. Eine viertel Tasse Chlorbleiche wird 4,95 Litern Wasser hinzugefügt, wenn die Bleiche eine Konzentration von 5 % zur Verdünnung hat, zusätzlich zu einer halben Tasse Chlorbleiche auf 4,9 Liter Wasser.
  • Reinigung und Desinfektion aller Geräte nach jedem Gebrauch und Aufbewahrung von (zurückgegebenen) Leihgeräten, die noch nicht gereinigt wurden, in einem vom Lagerbereich für gesäuberte Geräte getrennten Bereich. Zusätzlich besteht ein regelmäßiger Austausch der Geräte, um zu vermeiden, dass dieselben Geräte häufig verwendet werden.
  • Jeder Gast ist dazu verpflichtet, seine Ausrüstung während des gesamten Ausfluges zu benutzen und sie nicht mit anderen zu teilen oder mit der Ausrüstung anderer zu vertauschen. Die Gäste werden dazu angehalten, ihre persönliche Ausrüstung zu reinigen und sollten vorzugsweise ihre eigenen Gegenstände mitbringen.
  • Die Ausrüstungen für Kitesurfen, Windsurfen, Wellenreiten und Fallschirme werden mit Wasser gewaschen und in der Sonne über eine Stunde lang getrocknet.

4. Yachten und Rundfahrboote

  • Die Gäste dürfen nicht mehr als 50% der gesamten Bootskapazität ausmachen.
  • Der Organisator muss vor dem Ablegen des Bootes bzw. vor Erreichen des Einstiegsbereiches die Temperatur der Besatzung sowie sämtlicher Passagiere messen. Alle Passagiere sind dazu verpflichtet, während des Bootstransports Masken zu tragen.
  • Für alle Oberflächen auf Yachten und Rundfahrbooten werden Sterilisations- und Desinfektionsprotokolle geführt.
  • Die Gäste werden gebeten, eigene Becher und eigenes Besteck mitzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, werden Einwegbecher und Einwegbesteck zur Verfügung gestellt.
  • Menschenansammlungen werden vermieden, indem beim Ein- und Aussteigen Sicherheitsabstände eingehalten werden und sich maximal zwei Personen im Ausstiegsbereich aufhalten dürfen.
  • Erste-Hilfe-Kästen und angemessene Schutzausrüstungen sind auf allen Booten vorhanden.
  • Fiebersenkende Mittel sind auf den Booten und im Hauptquartier der Einrichtung vorhanden.
  • Die Gäste können ihre bevorzugten Mahlzeiten von den Bordmenüs auswählen. Ein offenes Buffet oder geteilte Platten werden nichtangeboten.

5. Vorbeugende Maßnahmen für den Fall einer Covid-19-Infektion an Bord während des Ausflugs::

  • Stellen Sie eine Bootskabine für die Quarantäne zur Verfügung (vorausgesetzt, die Kabine mit dem Notausgang befindet sich nicht auf dem Boden des Schiffes).
  • Sollten die Gäste eines der Covid-19-Symptome bemerken, müssen sie die Besatzung informieren und sich an das Isolierungsprotokoll in der dafür vorgesehenen Kabine halten.
  • Reduzierung des Einsatzes von Klimaanlagen in den Kabinen und Gewährleistung der Belüftung in allen Kabinen.